+49 (0) 6581 – 997 32 94 info@remax-saarburg.de
Sie haben vor kurzem eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft?

Dann freuen Sie sich wahrscheinlich schon darauf, das neue Zuhause endlich nach den eigenen Vorstellungen frei gestalten zu können. Doch Achtung, kennen Sie die in Ihrem Haus geltende Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung? Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum einer Immobilie bedürfen in der Regel die Zustimmung von den Miteigentümern. Doch was versteht man eigentlich unter Baulichen Veränderungen? Wichtig ist, den Unterschied zwischen baulichen Veränderungen und Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu kennen. Hier eine kurzen Zusammenfassung von REMAX Germany.

 

Bauliche Veränderung bei Gemeinschaftseigentum

 

Bauliche Veränderungen sorgen leider immer wieder für Streit bei Wohneigentümergemeinschaften. Denn gerade Neubesitzer sind sich häufig nicht im Klaren darüber, dass selbst bei vermeintlich kleinen Veränderungen, wie z. B. dem Anbringen einer Parabolantenne oder einer Markise oder von festen Blumenkästen auf dem Balkon, die Zustimmung der Wohneigentümergemeinschaft erforderlich sein kann. Denn laut Wohneigentumsgesetz (§22 Absatz 1) darf, sobald Rechte von Dritten betroffen sind, nur diese, bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum beschließen,

 

Das kennzeichnet laut WEG eine bauliche Veränderung:
  • Die Maßnahme wird erst nach dem Entstehen des Wohneigentums durchgeführt
  • Sie ist auf Dauer angelegt.
  • Die Veränderung führt zu einer Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums,
  • Sie geht über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinaus.

 

 

Gerne steht Ihnen unser Ratgeber zum Thema „Immobilie sanieren“ mit wichtigen Informationen zur Verfügung.

Kostenfreier Ratgeber- hier erhältlich