Sie planen in der nächsten Zeit eine Immobilie zu kaufen? Dann sollten Sie bei der Aufstellung Ihres Finanzierungsplans auf keinen Fall vergessen, die Kaufnebenkosten (auch Anschaffungsnebenkosten genannt) mit einzukalkulieren. Denn diese stellen beim Immobilienkauf einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar. Zudem verlangen einige Kreditinstitute, dass die Kaufnebenkosten vom Käufer selbst getragen werden und nicht Teil der Immobilienfinanzierung sind. Aus diesem Grund ist es für den Immobilienkäufer sehr wichtig, genau zu wissen, wieviel er am Ende selbst stemmen muss. Die Höhe der Kaufnebenkosten hängt zum Teil auch von der persönlichen Lebenssituation ab. Ich stelle Ihnen im Folgenden kurz vor, welche Kosten zu den Kaufnebenkosten gehören.
Diese Kosten gehören zu den Kaufnebenkosten
Bei einem Immobilienkauf kommt es nicht nur auf den Kaufpreis an, sondern auch auf die Kaufnebenkosten. Diese können laut Experten bis zu 15 % des Kaufpreises ausmachen. Aus diesem Grund sollte der Immobilienkäufer vor dem Kauf einer Immobilie die Höhe der Kaufnebenkosten genau kalkulieren, damit er in keinen finanziellen Engpass kommt. Zu den Kaufnebenkosten gehören:
- die Maklerprovision,
- die Notar- und Gerichtsgebühren,
- die Grunderwerbssteuer,
- die Renovierungs- und Modernisierungskosten und
- die Umzugskosten.
Maklerprovision: Wenn Sie die Immobilie über einen Immobilienmakler kaufen, dann hat der Makler bei Unterzeichnung des Kaufvertrages ein Anrecht auf eine Maklerprovision (§652 BGB). Diese zahlt in der Regel der Immobilienkäufer. In manchen Bundesländern teilen sich jedoch auch der Käufer und Verkäufer die Kosten. Am Ende ist es eine Verhandlungssache. Die Höhe der Maklerprovision variiert von Makler zu Makler, da dieser sein Honorar selbst festlegen kann und es dazu keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Üblich sind jedoch ca. 3 – 7 % (zuzüglich MwSt.) vom Kaufpreis.
Notar- und Gerichtsgebühren: In Deutschland müssen alle Immobilienverkäufe durch einen Notar notariell beurkundet werden. Nur dann ist ein Kaufvertrag rechtswirksam. Die Notargebühr setzt sich aus der Erstellung des Kaufvertrages und der Veranlassung der Eintragung ins Grundbuch (Auslassungsvormerkung, Grundschuldbestellung und Eigentümerwechsel) zusammen. Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich geregelt und liegt üblicher Weise bei 2 % vom Kaufpreis.
Grunderwerbssteuer: Bei jedem Grundstücks- oder Immobilienkauf muss entweder der Käufer oder der Verkäufer eine Grunderwerbssteuer zahlen. Wer die Grunderwerbssteuer am Ende zahlt, wird im Kaufvertrag festgelegt. In der Regel wird jedoch der Käufer dazu verpflichtet. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 – 6,5 %. Wenn Sie Ihre Immobilie gleich vermieten, können Sie die Grunderwerbssteuer unter Umständen wieder absetzen. Dazu sollten Sie sich bei einem Steuerberater genau erkundigen.
Renovierungs- und Modernisierungskosten: Die Höhe der Renovierungs- und Modernisierungskosten hängen vom Zustand der Immobilie und den Veränderungswünschen des Käufers ab. Diese Kosten können deshalb vom Immobilienkauf zu Immobilienkauf sehr stark variieren.
Kostenfreier Ratgeber – Immobilie sanierenDie individuellen Anschaffungs- und Umzugskosten
Bei seiner Kalkulation sollte der Immobilienkäufer auch an die Kosten für die Anschaffung von neuen Möbeln denken. Denn diese können nicht unerheblich sein. Vielleicht ist die neue Immobilie viel größer, als die, in der er bisher gewohnt hat? Oder manche seiner alten Möbel (wie z. B. die Küche) passen nicht in die neue Immobilie? Je nachdem kann der Möbelkauf schnell mehrere tausend Euro kosten. Zu guter Letzt gilt es noch die Umzugskosten einzuplanen. Macht der Immobilienkäufer den Umzug selbst oder engagiert er ein Umzugsunternehmen? Ich unterstützen Sie gerne bei Berechnung der Kaufnebenkosten. Als echter Immobilien-Profi weiß ich, woran Sie bei der Kalkulation denken müssen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit Ihrem RE/MAX-Makler . Denn die genaue Kalkulation der Kaufnebenkosten schützt Sie vor bösen Überraschungen.
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